Corona: Lockdown ab 16.12.2020 in Bayern

14.12.2020

Über die am 6.12.2020 für Bayern geltenden, verschärften Maßnahmen wurden heute folgende ergänzend beschlossen:
  • Bayernweites Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr mit wenigen Ausnahmen
  • Kontaktbeschränkungen: Erlaubt ist der Besuch eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (+ Kinder unter 14 Jahren). Dies gilt auch für die Weihnachtstage
  • Silvester und Neujahr besteht ein vollständiges Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten. Das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik werden an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten.
  • Schließung der Einzelhandelsläden mit Ausnahme von u.a. Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Post, Bank, Zeitschriften.
  • Schließung von Dienstleistungsbetrieben wie Friseure, Kosmetik- und Tattoostudios.
  • Gastronomie bleibt geschlossen; Essen to go ist erlaubt, aber nicht der Verzehr vor Ort
  • Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit bleibt untersagt
  • Die bayerischen Schulen bleiben geschlossen.
Die vollständigen Maßnahmen finden Sie auf https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-14-12-2020/

Corona in Bayern: Verschärfte Maßnahmen ab 9.12.2020

9.12.2020

Vom 9. Dezember 2020 bis vorerst 5. Januar 2021 gelten bayernweit verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die wichtigsten in Kürze:
  • Ausgangsbeschränkungen: Die eigene Wohnung darf nur aus wichtigem Grund verlassen werden. Hierzu gehören Einkauf, Wege zur Arbeit, Arztbesuche u.a. Nur in der Zeit vom 23. bis 26.12.2020 werden diese Beschränkungen gelockert.
  • Der Konsum von Alkohol unter freiem Himmel ist untersagt.
  • Besucher von Pflege- und Senioreneinrichtungen müssen einen aktuellen, negativen Corona-Test nachweisen und eine FFP2-Maske tragen. Jeder Bewohner darf täglich nur maximal einen Besucher empfangen.
Die ausführlichen Maßnahmen für München finden Sie auf der Webseite der Stadt München.
Die bayernweit geltenden auf der offiziellen Webseite Bayerns

Weihnachtsmärkte und Faschingstreiben abgesagt!

2.11.2020

(Rathaus-Umschau) - Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) hat unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen in München (7-Tage-Inzidenz heute: 142) für die kommenden Wochen anstehenden Verschärfungen der Corona-Maßnahmen beraten und folgende Entscheidungen getroffen:

- Der Faschingsauftakt am 11. November mit der Narrhalla auf dem Viktualienmarkt und das Faschingstreiben am Faschingsdienstag mit dem Tanz der Marktweiber werden abgesagt.

- Der Christkindlmarkt auf dem Marienplatz und die Weihnachtsmärkte in den Stadtvierteln können nicht stattfinden.

OB Dieter Reiter: „Ich hätte uns allen gewünscht, dass wir dieses so belastende Jahr wenigstens mit dem traditionellen Christkindlmarkt hätten ausklingen lassen können. Aber schweren Herzens müssen wir mit Blick auf das Infektionsgeschehen die Christkindl- und Weihnachtsmärkte leider absagen. Kontaktbeschränkung muss jetzt oberste Priorität haben. Gerade für die Beschicker ist das natürlich besonders bitter. Ihnen bringt die Absage jetzt aber wenigstens Klarheit statt einer noch tage- oder wochenlangen Hängepartie.“

Corona: Alkoholverbot an Feier-Brennpunkten in München

10.9.2020

Nachdem der Reproduktionswert erneut gestiegen ist auf heute 41,52, gilt an diesem Wochenende, 11.9. (21 Uhr) bis 13.9.2020 (6 Uhr) in München ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot an folgenden öffentlichen Plätzen:

- Baldeplatz
- Gärtnerplatz
- Isarauen zwischen Reichenbach- und Wittelsbacherbrücke
- Gerner Brücke
- Wedekindplatz

An diesen Hotspots darf von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages kein Alkohol mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden, einzige Ausnahmen sind die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen.
In einem klar definierten weiteren Umfeld um die benannten Hotspots darf von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr verkauft werden, einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.

Bei unerlaubtem Alkoholkonsum an den Hotspots nach 23 Uhr ist ein Bußgeld von mindestens 150 Euro fällig. Wer im Umfeld der Hotspots nach 21 Uhr Alkohol verkauft, wird mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro belangt.

Corona: Exit-Fahrplan Bayerns

5.5.2020

In der heutigen Pressekonferenz gab Ministerpräsident Söder sowie Ministerkollegen den Fahrplan für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen durch Corona bekannt:

ab 6.5.2020:
  • Die Ausgangsbeschränkung wird gelockert: Rausgehen mit und Besuche von direkten Familienmitgliedern (Eltern, Geschwister, Großeltern usw.) und mit einem Freund/Bekannten sind erlaubt
  • Die Spielplätze werden geöffnet

ab 9./10.5.2020:
  • Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sind wieder möglich. Die bestehenden Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden: Tragen einer Schutzmaske, Abstand halten und wenn möglich, die Besuche im Freien gestalten

ab 11.5.2020:
  • Kitas werden mit einer Auslastung von 50 % wieder eröffnet. Kinder mit besonderem Betreuungsaufwand haben hierbei Vorrang
  • Schulbesuch für Kinder, die im folgenden Jahr eine Abschlussprüfung ablegen, ist möglich. Bis Pfingsten sollen 50 % der Kinder wieder zur Schule gehen können. Hierbei gibt es eine gelockerte Präsenzpflicht; digitaler Unterricht zu Hause ist weiterhin möglich. Die Ferienzeiten gelten unverändert. Der Notenschluss wird auf 1.7.2020 nach hinten verschoben.
  • Die 800 qm-Beschränkung wird aufgehoben: Alle Einzelhandelsgeschäfte dürfen öffnen mit der Auflage, dass pro Person 20 qm zur Verfügung stehen und eine Schutzmaske getragen wird.
  • Nagelstudios können öffnen, ebenso Museen, Bibliotheken und Tierparks
  • Einzelsport im Freien ist möglich, wie z.B. Tennis, Golf, Rudern, Leichtathletik und andere Sportarten, die ohne Körperkontakt bleiben

ab 18.5.2020:
  • Gastronomie-Außenbereiche dürfen bis 20.000 Uhr öffnen (Freischankflächen, Biergärten) unter Einhaltung der Abstandsregeln

ab 25.5.2020:
  • Schulen für Vorschulkinder geöffnet
  • Speiselokale dürfen bis 22 Uhr öffnen, mit begrenzter Gästezahl (nur jeder zweite Tisch besetzt, Familientische anbieten). Maskenpflicht besteht für das Personal. Besteck und Geschirr müssen desinfiziert werden. Als Gast ist eine Schutzmaske nur beim Betreten des Lokals zu tragen oder beim Gang zur Toilette, weil hier der Abstand von 1,50 m nicht einzuhalten ist

ab 30.5.2020:
  • Hotels dürfen öffnen (ausgenommen zugehörige Saunen, Swimmingpools und Wellnessbereiche)

Bei allen Lockerungen gilt nach wie vor: Abstand von mindestens 1,50 Meter einhalten und Schutzmasken tragen in Einzelhandelsgeschäften, Friseuren, Nagelstudios etc. sowie in U-Bahn, Tram und Bus.

Wann die Theater wieder öffnen werden, steht noch nicht fest. Großveranstaltungen fallen weiterhin bis 31.8.2020 aus.

Corona-Soforthilfe für alle Solo-Selbständigen beantragt

22.4.2020

Viele Solo-Selbständige haben keinen Anspruch auf die Corona-Soforthilfe, da sie keine Betriebsstätte haben, sondern von zu Hause aus arbeiten. Die Mittel der Soforthilfe dürfen nur zur Deckung der laufenden Betriebskosten wie Mieten, Pacht, Leasingraten verwendet werden, sofern ein akuter Liquiditätsengpass besteht. Aber nicht für den Lebensunterhalt, also die private Miete oder Krankenversicherung. Viele Solo-Selbstständige haben aber zum Beispiel mit Pachtzahlungen kein Problem, sondern eben damit, dass sie von den Einnahmen ihre Lebenshaltungskosten bestreiten müssen. Solo-Selbstständige und Freiberufler sind nicht verpflichtet, in der Arbeitslosenversicherung Mitglied zu sein; ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht deshalb nicht. "Viele stehen vor den Trümmern ihrer Existenz!" Einziger Weg: Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Immerhin wurde der Zugang hierzu erheblich gelockert: vereinfachtes Verfahren ohne Vermögensprüfung.

Die Münchner SPD hat den Oberbürgermeister aufgefordert , sich bei der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass auch für diese Zielgruppe für die Dauer der Corona-Krise eine Lösung gefunden wird.

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