Corona: Exit-Fahrplan Bayerns

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5.5.2020

In der heutigen Pressekonferenz gab Ministerpräsident Söder sowie Ministerkollegen den Fahrplan für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen durch Corona bekannt:

ab 6.5.2020:
  • Die Ausgangsbeschränkung wird gelockert: Rausgehen mit und Besuche von direkten Familienmitgliedern (Eltern, Geschwister, Großeltern usw.) und mit einem Freund/Bekannten sind erlaubt
  • Die Spielplätze werden geöffnet

ab 9./10.5.2020:
  • Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sind wieder möglich. Die bestehenden Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden: Tragen einer Schutzmaske, Abstand halten und wenn möglich, die Besuche im Freien gestalten

ab 11.5.2020:
  • Kitas werden mit einer Auslastung von 50 % wieder eröffnet. Kinder mit besonderem Betreuungsaufwand haben hierbei Vorrang
  • Schulbesuch für Kinder, die im folgenden Jahr eine Abschlussprüfung ablegen, ist möglich. Bis Pfingsten sollen 50 % der Kinder wieder zur Schule gehen können. Hierbei gibt es eine gelockerte Präsenzpflicht; digitaler Unterricht zu Hause ist weiterhin möglich. Die Ferienzeiten gelten unverändert. Der Notenschluss wird auf 1.7.2020 nach hinten verschoben.
  • Die 800 qm-Beschränkung wird aufgehoben: Alle Einzelhandelsgeschäfte dürfen öffnen mit der Auflage, dass pro Person 20 qm zur Verfügung stehen und eine Schutzmaske getragen wird.
  • Nagelstudios können öffnen, ebenso Museen, Bibliotheken und Tierparks
  • Einzelsport im Freien ist möglich, wie z.B. Tennis, Golf, Rudern, Leichtathletik und andere Sportarten, die ohne Körperkontakt bleiben

ab 18.5.2020:
  • Gastronomie-Außenbereiche dürfen bis 20.000 Uhr öffnen (Freischankflächen, Biergärten) unter Einhaltung der Abstandsregeln

ab 25.5.2020:
  • Schulen für Vorschulkinder geöffnet
  • Speiselokale dürfen bis 22 Uhr öffnen, mit begrenzter Gästezahl (nur jeder zweite Tisch besetzt, Familientische anbieten). Maskenpflicht besteht für das Personal. Besteck und Geschirr müssen desinfiziert werden. Als Gast ist eine Schutzmaske nur beim Betreten des Lokals zu tragen oder beim Gang zur Toilette, weil hier der Abstand von 1,50 m nicht einzuhalten ist

ab 30.5.2020:
  • Hotels dürfen öffnen (ausgenommen zugehörige Saunen, Swimmingpools und Wellnessbereiche)

Bei allen Lockerungen gilt nach wie vor: Abstand von mindestens 1,50 Meter einhalten und Schutzmasken tragen in Einzelhandelsgeschäften, Friseuren, Nagelstudios etc. sowie in U-Bahn, Tram und Bus.

Wann die Theater wieder öffnen werden, steht noch nicht fest. Großveranstaltungen fallen weiterhin bis 31.8.2020 aus.
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