Corona: Alkoholverbot an Feier-Brennpunkten in München
10.9.2020
Nachdem der Reproduktionswert erneut gestiegen ist auf heute 41,52, gilt an diesem Wochenende, 11.9. (21 Uhr) bis 13.9.2020 (6 Uhr) in München ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot an folgenden öffentlichen Plätzen:
- Baldeplatz
- Gärtnerplatz
- Isarauen zwischen Reichenbach- und Wittelsbacherbrücke
- Gerner Brücke
- Wedekindplatz
An diesen Hotspots darf von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages kein Alkohol mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden, einzige Ausnahmen sind die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen.
In einem klar definierten weiteren Umfeld um die benannten Hotspots darf von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr verkauft werden, einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.
Bei unerlaubtem Alkoholkonsum an den Hotspots nach 23 Uhr ist ein Bußgeld von mindestens 150 Euro fällig. Wer im Umfeld der Hotspots nach 21 Uhr Alkohol verkauft, wird mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro belangt.
Nachdem der Reproduktionswert erneut gestiegen ist auf heute 41,52, gilt an diesem Wochenende, 11.9. (21 Uhr) bis 13.9.2020 (6 Uhr) in München ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot an folgenden öffentlichen Plätzen:
- Baldeplatz
- Gärtnerplatz
- Isarauen zwischen Reichenbach- und Wittelsbacherbrücke
- Gerner Brücke
- Wedekindplatz
An diesen Hotspots darf von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages kein Alkohol mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden, einzige Ausnahmen sind die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen.
In einem klar definierten weiteren Umfeld um die benannten Hotspots darf von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr verkauft werden, einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.
Bei unerlaubtem Alkoholkonsum an den Hotspots nach 23 Uhr ist ein Bußgeld von mindestens 150 Euro fällig. Wer im Umfeld der Hotspots nach 21 Uhr Alkohol verkauft, wird mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro belangt.