Die Bezirksausschüsse sind lokale Organe der Landeshauptstadt München, die stadtbezirksbezogene Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erörtern und durchsetzen. Sie können sich jederzeit an den Bezirksausschuss wenden, wenn Sie Anregungen oder Kritik in Stadtviertelangelegenheiten haben. Als Bürger-Initiative, Verein oder andere Gruppierung im Viertel können Sie beim Bezirksausschuss Zuschüsse beantragen.
Die Sitzungen des Bezirksausschusses sind in der Regel öffentlich. Das gilt auch für die Sitzungen der Unterausschüsse. Sie finden in der Regel zwei Wochen vor der BA-Sitzung statt.
Bürgerversammlungen werden in jedem der 25 Stadtbezirke Münchens mindestens einmal jährlich vom Oberbürgermeister einberufen. In ihnen werden kommunale Angelegenheiten diskutiert. Alle im Stadtbezirk wohnenden und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können Anträge stellen. (Ausweis mitnehmen!)
Einwohnerversammlungen können von den Bezirksausschüssen für ihren gesamten Bereich oder einen Teilbereich zu Problemen des Stadtbezirkes abgehalten werden.
Einmal im Jahr veranstaltet der Bezirksausschuss 2 außerdem eine Kinder-Einwohnerversammlung.
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