Corona: Lockdown ab 16.12.2020 in Bayern

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14.12.2020

Über die am 6.12.2020 für Bayern geltenden, verschärften Maßnahmen wurden heute folgende ergänzend beschlossen:
  • Bayernweites Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr mit wenigen Ausnahmen
  • Kontaktbeschränkungen: Erlaubt ist der Besuch eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (+ Kinder unter 14 Jahren). Dies gilt auch für die Weihnachtstage
  • Silvester und Neujahr besteht ein vollständiges Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten. Das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik werden an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten.
  • Schließung der Einzelhandelsläden mit Ausnahme von u.a. Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Post, Bank, Zeitschriften.
  • Schließung von Dienstleistungsbetrieben wie Friseure, Kosmetik- und Tattoostudios.
  • Gastronomie bleibt geschlossen; Essen to go ist erlaubt, aber nicht der Verzehr vor Ort
  • Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit bleibt untersagt
  • Die bayerischen Schulen bleiben geschlossen.
Die vollständigen Maßnahmen finden Sie auf https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-14-12-2020/
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