Corona: Exit-Fahrplan Bayerns

5.5.2020

In der heutigen Pressekonferenz gab Ministerpräsident Söder sowie Ministerkollegen den Fahrplan für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen durch Corona bekannt:

ab 6.5.2020:
  • Die Ausgangsbeschränkung wird gelockert: Rausgehen mit und Besuche von direkten Familienmitgliedern (Eltern, Geschwister, Großeltern usw.) und mit einem Freund/Bekannten sind erlaubt
  • Die Spielplätze werden geöffnet

ab 9./10.5.2020:
  • Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sind wieder möglich. Die bestehenden Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden: Tragen einer Schutzmaske, Abstand halten und wenn möglich, die Besuche im Freien gestalten

ab 11.5.2020:
  • Kitas werden mit einer Auslastung von 50 % wieder eröffnet. Kinder mit besonderem Betreuungsaufwand haben hierbei Vorrang
  • Schulbesuch für Kinder, die im folgenden Jahr eine Abschlussprüfung ablegen, ist möglich. Bis Pfingsten sollen 50 % der Kinder wieder zur Schule gehen können. Hierbei gibt es eine gelockerte Präsenzpflicht; digitaler Unterricht zu Hause ist weiterhin möglich. Die Ferienzeiten gelten unverändert. Der Notenschluss wird auf 1.7.2020 nach hinten verschoben.
  • Die 800 qm-Beschränkung wird aufgehoben: Alle Einzelhandelsgeschäfte dürfen öffnen mit der Auflage, dass pro Person 20 qm zur Verfügung stehen und eine Schutzmaske getragen wird.
  • Nagelstudios können öffnen, ebenso Museen, Bibliotheken und Tierparks
  • Einzelsport im Freien ist möglich, wie z.B. Tennis, Golf, Rudern, Leichtathletik und andere Sportarten, die ohne Körperkontakt bleiben

ab 18.5.2020:
  • Gastronomie-Außenbereiche dürfen bis 20.000 Uhr öffnen (Freischankflächen, Biergärten) unter Einhaltung der Abstandsregeln

ab 25.5.2020:
  • Schulen für Vorschulkinder geöffnet
  • Speiselokale dürfen bis 22 Uhr öffnen, mit begrenzter Gästezahl (nur jeder zweite Tisch besetzt, Familientische anbieten). Maskenpflicht besteht für das Personal. Besteck und Geschirr müssen desinfiziert werden. Als Gast ist eine Schutzmaske nur beim Betreten des Lokals zu tragen oder beim Gang zur Toilette, weil hier der Abstand von 1,50 m nicht einzuhalten ist

ab 30.5.2020:
  • Hotels dürfen öffnen (ausgenommen zugehörige Saunen, Swimmingpools und Wellnessbereiche)

Bei allen Lockerungen gilt nach wie vor: Abstand von mindestens 1,50 Meter einhalten und Schutzmasken tragen in Einzelhandelsgeschäften, Friseuren, Nagelstudios etc. sowie in U-Bahn, Tram und Bus.

Wann die Theater wieder öffnen werden, steht noch nicht fest. Großveranstaltungen fallen weiterhin bis 31.8.2020 aus.

Corona-Soforthilfe für alle Solo-Selbständigen beantragt

22.4.2020

Viele Solo-Selbständige haben keinen Anspruch auf die Corona-Soforthilfe, da sie keine Betriebsstätte haben, sondern von zu Hause aus arbeiten. Die Mittel der Soforthilfe dürfen nur zur Deckung der laufenden Betriebskosten wie Mieten, Pacht, Leasingraten verwendet werden, sofern ein akuter Liquiditätsengpass besteht. Aber nicht für den Lebensunterhalt, also die private Miete oder Krankenversicherung. Viele Solo-Selbstständige haben aber zum Beispiel mit Pachtzahlungen kein Problem, sondern eben damit, dass sie von den Einnahmen ihre Lebenshaltungskosten bestreiten müssen. Solo-Selbstständige und Freiberufler sind nicht verpflichtet, in der Arbeitslosenversicherung Mitglied zu sein; ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht deshalb nicht. "Viele stehen vor den Trümmern ihrer Existenz!" Einziger Weg: Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Immerhin wurde der Zugang hierzu erheblich gelockert: vereinfachtes Verfahren ohne Vermögensprüfung.

Die Münchner SPD hat den Oberbürgermeister aufgefordert , sich bei der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass auch für diese Zielgruppe für die Dauer der Corona-Krise eine Lösung gefunden wird.

Entwicklung des Münchner Wohnungsmarktes 2019

20.4.2020

(Rathaus-Umschau) - Mit dem "Wohnungsmarkbarometer" veröffentlicht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung jährlich eine Auswertung der Angebotsmieten und Kaufpreise von Immobilien in München.
Für das Wohnungsmarktbarometer 2019 wurden rund 20.000 Miet- und Kaufangebote ausgewertet, die in der ersten Jahreshälfte 2019 auf der Internetplattform ImmobilienScout24 veröffentlicht wurden. Da der Markt für möblierte Wohnungen in den vergangenen Jahren deutlich angewachsen ist, wurden auch in diesem Segment erstmals rund 3.000 Angebote betrachtet.
Wie bereits in den Vorjahren kam es auch 2019 zu einem weiteren Anstieg der Mieten und Kaufpreise über fast alle Marktsegmente, wobei Miet-/Kaufpreise in der Regel in den zentralen Lagen am höchsten sind und mit zunehmender Nähe zum Stadtrand günstiger. Die hohe Nachfrage nach Wohnraum hält zwar weiterhin an, insgesamt fallen die Miet- und Kaufpreissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr etwas moderater aus.

Die durchschnittliche Erstbezugsmiete für eine Neubauwohnung in München beträgt 20,37 Euro pro Quadratmeter und ist damit 2,4 Prozent höher als im Vorjahr. Im Wohnungsbestand stiegen die Wiedervermietungsmieten seit 2018 um mehr als vier Prozent an. Hier wurden im Durchschnitt 18,67 Euro pro Quadratmeter verlangt. Von den Mietsteigerungen sind Wohnungen in allen Größenklassen betroffen. In der Regel werden jedoch für kleinere Wohnungen höhere Mieten pro Quadratmeter verlangt.
Die teuersten Neubauwohnungen wurden mit rund 26,60 Euro je Quadratmeter in der Altstadt und im Lehel vermietet. Am Stadtrand ist es, abgesehen vom Münchner Süden, günstiger. Die niedrigsten Erstbezugsmieten wurden in Fürstenried und Forstenried verlangt. Hier müssen im Durchschnitt rund 17 Euro pro Quadratmeter bezahlt werden.
Das Gefälle von Innenstadt zu Stadtrand zeigt sich auch bei den Wiedervermietungsmieten. Am teuersten ist es in der Altstadt und im Lehel. Mit über 22,60 Euro pro Quadratmeter liegen die Mieten hier deutlich über dem städtischen Durchschnitt (18,67 Euro). Am günstigsten wurden Bestandswohnungen in Aubing-Lochhausen-Langwied mit rund 15,70 Euro angeboten.

20 Prozent aller inserierten Wohnungen wurden mit Möblierung angeboten. Dies sind vor allem kleinere Wohnungen zwischen 20 und 60 Quadratmetern. Durchschnittlich wurden mit rund 29 Euro pro Quadratmeter über 50 Prozent mehr verlangt als für unmöblierte Bestandswohnungen. Zum Verkauf werden Neubauwohnungen für durchschnittlich rund 9.700 Euro pro Quadratmeter und Bestandsimmobilien für rund 7.900 Euro je Quadratmeter angeboten. Damit sind die Kaufpreise um sieben bis acht Prozent im Vergleich zu 2018 gestiegen.

Corona: Ausgangsbeschränkungen aktuell in Bayern

16.4.2020

Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern gelten bis einschließlich 4.5.2020 mit einer Lockerung: Eine zusätzliche Person außerhalb der Familie ist bei Spaziergängen und Sport erlaubt.

Ab 20.4.2020 dürfen Baumärkte öffnen.

Ab 27.4.2020 Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bis max. 800 qm. Ab diesem Tag beginnt auch der Schulbetrieb für Schüler, die sich auf Prüfungen vorbereiten.

Ab 4.5.2020 Friseure und Fußpflege offen.

Ab 11.4.2020 wird der Schulbetrieb erweitert.

Alten- und Pflegeheime bleiben weiterhin geschlossen. Ein Besuch ist nur noch möglich, wenn jemand im Sterben liegt. Auch in den Krankenhäusern ist Besuch nur noch in Ausnahmefällen möglich. Dazu zählen ebenfalls Sterbende, Väter, die ihre Neugeborenen und deren Mütter besuchen, und Eltern, die ihre kranken Kinder besuchen wollen. 

Auch die Gastronomie bleibt geschlossen, Verkauf von Essen nur zum Mitnehmen oder via Lieferung.

Großveranstaltungen dürfen bis 31.8.2020 nicht stattfinden. So wie es derzeit aussieht, wird die Wiesn heuer höchst wahrscheinlich ausfallen.

 

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